ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

I.  Einleitung

  1. Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Kreisel Slovensko, s.r.o., Firmenbuchnummer: 35 755 288, mit Sitz in 932, 900 55 Lozorno, Slowakische Republik, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I, Abteilung Sro, Einlage Nr. 18099/B ( im Folgenden "Verkäufer" genannt) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Verkäufers und seiner Kunden als Käufer aus dem Vertragsverhältnis, das aufgrund eines zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags oder aufgrund einer vom Verkäufer erhaltenen und bestätigten Bestellung des Käufers entstanden ist, dessen Gegenstand der Verkauf von Zement, Putzmischungen und anderen Bauprodukten aus dem aktuellen Angebot des Verkäufers (im Folgenden "Ware" genannt) und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen wie z.B. Transport, Miete von Maschinen und Geräten, Dienstleistungen eines Servicetechnikers usw. (im Folgenden "Dienstleistungen" genannt). Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind verbindlich und bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes Kaufvertrags oder jeder Bestellung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, und im Falle eines Widerspruchs hat der Vertrag oder die Bestellung Vorrang.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten für den Vertrag, die Bestellung und diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. des Handelsgesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung.
  3. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen und der geschäftlichen Kommunikation im Sinne der Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) sind auf der Website des Verkäufers im Bereich Dokumente zum Herunterladen / KREISEL Datenschutzbestimmungen verfügbar.

II.  Annahme von Bestellungen 

  1. Die konkrete Menge der zu liefernden Ware und der konkrete Liefertermin werden vom Käufer durch einen Kaufvertrag oder eine Bestellung bestimmt, die vom Verkäufer bestätigt werden muss und mit dem Kaufvertrag (falls abgeschlossen) und diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen übereinstimmen muss und mindestens folgende Angaben enthalten muss: Bezeichnung und Menge der Ware, Datum und Ort der Lieferung, Bezeichnung der zur Übernahme der Ware im Namen des Käufers befugten Person. Nur im Falle der Annahme (Abstimmung) der Warenbestellung durch den Verkäufer ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu liefern, andernfalls ist er nicht verpflichtet, sie zu liefern.
  2. Die Bestellung einer bestimmten Warenart muss vom Käufer per E-Mail an die E-Mail-Adresse odbyt@kreisel.sk an Werktagen erfolgen, es sei denn, eine bestimmte Warenmenge wird direkt im Kaufvertrag vereinbart. Im Falle einer Lieferung außerhalb der Werktage wird die Bestellung am nächsten Werktag bearbeitet. Andere Formen der Bestellung können nicht angenommen werden.
  3. Die Bestellung muss den Lieferort, das Datum und weitere Angaben zum Lieferort, die Kontaktperson und die zur Übernahme der Ware bestimmte Person sowie genau definierte Art und Menge der bestellten Ware enthalten.
  4. Alle Bestellungen werden als verbindlich angesehen, sobald sie vom Verkäufer bestätigt werden.
  5. Die Mindestbestellmenge an verpacktem Material beträgt 10 Paletten. Bei einer Bestellung von weniger als 10 Paletten hat der Verkäufer das Recht, die Versandkosten für die Untermenge in Höhe von 10 € ohne MwSt. für jede fehlende Palette zu verrechnen. Eine Verringerung der Mindestmenge ist nur nach Absprache mit der Verkaufsabteilung möglich.
  6. Der Mindestbestellwert für die Lieferung per Kurierdienst beträgt 300 € ohne MwSt. Bei Bestellungen mit einem Wert von weniger als 300 € ohne MwSt. hat der Verkäufer das Recht, für die Unterschreitung der Mindestmenge 1 € ohne MwSt. für jedes fehlende Prozent bis zu 100 % des Wertes der Mindestmenge zu berechnen (gilt nur für Produkte, die in der Preisliste mit ,,Kurier" gekennzeichnet sind). Eine Reduzierung des Mindestwerts ist nur nach Absprache mit der Verkaufsabteilung möglich.
  7. Bestellungen, die per Kurier zugestellt werden sollen, müssen bis 11:00 Uhr bei der Verkaufsabteilung eingehen. Bestellungen, die nach dieser Zeit eingehen, werden am nächsten Arbeitstag versandt.
  8. Das Sortiment der einzelnen Warentypen (Bezeichnungen) ist im aktuellen Produktkatalog des Verkäufers aufgeführt, der auf der Website des Verkäufers www.kreisel.sk/na-stiahnutie veröffentlicht ist.
  9. Die Qualität der Waren entspricht den für das Gebiet der Slowakischen Republik geltenden technischen Normen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen.
  10. Die Lieferung der Ware gilt als erfüllt mit einer Toleranz der gelieferten Warenmenge innerhalb von ± 5% bei verpackter Ware und ± 3% bei loser Ware, oder mit einer anderen Toleranz gemäß dem Produktdatenblatt zur Ware.

III. Ausführung der Warenlieferung

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware in der Standardmenge, Art, Qualität, Verpackung, gemäß dem aktuellen Angebot des Verkäufers und innerhalb der im Kaufvertrag, in der Bestellungsbestätigung und in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen festgelegten Frist zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäß am Erfüllungsort zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen.
  2. Die Warenlieferungen erfolgen nach Wahl des Verkäufers aus eigenen oder beauftragten externen Produktionsstätten.
  3. Die Standardlieferzeit für die Lieferung von Waren beträgt 5 Arbeitstage, beginnend mit dem Tag nach der Bestellungsbestätigung, es sei denn, in der bestätigten Bestellung wird eine andere Frist vereinbart. Im Falle von Waren, die normalerweise auf Lager sind, verpflichtet sich der Verkäufer, die Waren so schnell wie möglich zu liefern. Die Lieferung solcher Waren erfolgt innerhalb von höchstens 2 bis 3 Werktagen (normalerweise am nächsten Werktag).
  4. Die Stornierung der Bestellung unterliegt dem Kaufvertrag, diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs. Bestellungen von Maßanfertigungen ("Pastenputze", Designputze, Fassadenanstriche, usw.) können nicht storniert werden.   
  5. Bei Abholung von Lieferungen mit eigenem Transport ist es erforderlich, in der Bestellung den Namen der bevollmächtigten Person und das Kennzeichen des für den Transport der Ware vorgesehenen Fahrzeugs des Käufers anzugeben und im Voraus mit dem Verkäufer Datum und Uhrzeit der Abholung zu vereinbaren.
  6. Storniert der Käufer den Antrag auf Abholung der Ware oder kann die Ware dem Bevollmächtigten des Käufers nicht am Erfüllungsort und zum bestellten Lieferzeitpunkt übergeben werden, so hat der Verkäufer Anspruch auf Erstattung aller im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Abholung entstandenen Kosten, insbesondere der Kosten für den Transport (unnötige Ausfahrt), die Lagerung und das Pumpen der Ware. Dies gilt unbeschadet des unten angeführten Rechts auf Vertragsstrafe gemäß Artikel VI. dieser Bedingungen.
  7. Die Erfüllung von Aufträgen und die Ausführung von Lieferungen erfolgen vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse wie Fälle höherer Gewalt (z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Störung von Produktionsanlagen, Verkehrskollisionen, Kriege, innere Unruhen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Brände, Stürme, Überschwemmungen usw. ) und stellen den Verkäufer damit von allen Verpflichtungen und Ansprüchen auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn frei, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Nichtlieferung der Waren entstehen.
  8. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder dem Frachtführer des Verkäufers den Lieferschein durch eine zur Übernahme der Ware bevollmächtigte Person zu bestätigen, wobei unter anderem der Vor- und Nachname und gegebenenfalls die Funktion der die Ware übernehmenden Person anzugeben sind. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung geht zu Lasten des Käufers.
  9. Ein Antrag auf Transport (Lieferung) von Schüttgut (Waren) in Silos erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Auftrags des Käufers. In der Bestellung für den Transport (Lieferung) ist der Käufer auch verpflichtet, die Bedingungen für die Übernahme der Ware zu nennen, wie z. B.: die Zeit des Zugangs zur Baustelle von - bis, den Namen der verantwortlichen Person für die Übernahme der Ware usw. 
  10. Bei der Rückgabe und Rückholung von Schüttgut (Ware) im Silo von der Baustelle oder vom Käufer wird das Silo im Werk in Lozorno gewogen. Dieser Wert ist der Richtwert für die Rückgabe der Ware und wird mit der gelieferten Warenmenge laut Lieferschein verglichen. Bei der Rückgabe von Restmengen an Schüttgut (Ware) bis zu 1 Tonne wird dieser Wert nicht gutgeschrieben. Wird eine Restmenge an Schüttgut (Ware) zwischen 1 und 5 Tonnen zurückgegeben, wird das zurückgegebene Material in voller Höhe gutgeschrieben. Für die Rückgabe von Schüttgut (Waren) über 5 Tonnen berechnet der Verkäufer einen Zuschlag von 24 €/Tonne in Form einer Reduzierung der Gutschrift für zurückgegebenes Schüttgut (Waren) über 5 Tonnen.  
  11. Das Eigentum an der Ware geht erst nach Zahlung des Gesamtkaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Käufer über. 

IV. Erfüllungsort

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt in erster Linie gemäß dem Kaufvertrag oder der bestätigten Bestellung, und zwar durch die Lieferung zur Übernahme in den Räumlichkeiten des Verkäufers (Produktionsstätte Lozorno) oder nach Vereinbarung mit dem Verkäufer durch die Lieferung an den vom Käufer bestimmten Ort (z.B. Baustelle des Käufers) in der Slowakischen Republik, wobei der Verkäufer die Kosten für den Transport zum Lieferort trägt, sofern nicht anders vereinbart. Der Verkäufer transportiert die Ware ausschließlich auf dem Gebiet der Slowakischen Republik.
  2. Wenn der Verkäufer den Transport der Waren ausführt, geschieht dies durch ihn selbst oder durch ein vertragliches Transportunternehmen..
  3. Bei Lieferungen des Verkäufers außerhalb des Werksgeländes des Verkäufers wird in der Regel der Erfüllungsort (das Lager des Käufers) oder die Baustelle des Käufers im Kaufvertrag vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, die Entladung innerhalb von maximal 2 Stunden nach Ankunft des Fahrzeugs zur Entladung sicherzustellen. Falls die Ware nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft des Fahrzeugs zur Entladung entladen wird, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Vertragsstrafe für das Warten auf die Entladung in Rechnung zu stellen, und zwar EUR 20,- für jede zusätzliche Stunde der Wartezeit.
  4. Wenn der Verkäufer die Waren zur Baustelle des Käufers oder eines Dritten liefert, hat der Käufer für eine eine geeignete Zufahrt sowie für eine umgehende Entladung der Waren durch den Käufer und andere geeignete Bedingungen für eine reibungslose Entladung der Waren durch den Verkäufer zu sorgen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ist der Käufer schadenersatzpflichtig und hat dem Verkäufer die zusätzlichen Kosten für die Lieferung der Waren zu zahlen.
  5. Nimmt der Käufer die Ware mit eigenem Transport oder durch seinen Vertragsfrachtführer aus der Produktionsstätte des Verkäufers ab, ist er verpflichtet, eine Berechtigung zur Übernahme der Ware zu erteilen und dem Verkäufer vorzulegen und die Einhaltung der auf dem Gelände des Verkäufers geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere der Vorschriften über Arbeits- und Brandschutz, der Transportvorschriften und der internen Vorschriften des Verkäufers über die Sicherheit und den Betrieb der Anlagen und über die Bewegung auf dem Gelände des Verkäufers sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Käufer dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug vor dem Verlassen des Betriebsgeländes des Verkäufers gereinigt wird, und im Falle einer Verschmutzung der Straße hat der Käufer diese Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten zu erstatten, die diesem durch die Beseitigung dieser Verschmutzung entstehen.
  6. Das Dokument, das die Annahme des Gutes bestätigt, ist insbesondere der Lieferschein, das Ladeschein oder der Wiegeprotokoll.
  7. Für die Lieferung der Ware an den vereinbarten Erfüllungsort gelten für den Verkäufer und den Käufer die Lieferbedingungen der Incoterms 2020, konkret die die CPT - Carriage Paid To Version (an den Erfüllungsort bezahlter Transport), sofern im Vertrag oder in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

V. Preis

  1. Der Preis der Waren und Dienstleistungen wird aufgrund einer Vereinbarung der Parteien bestimmt und ist in der bestätigten Bestellung oder im Kaufvertrag angegeben. Wenn der Preis der Waren und Dienstleistungen nicht im Kaufvertrag oder in der Bestellung vereinbart wurde, gelten die Preise, die in den offiziellen Preislisten des Verkäufers angegeben sind, die am Tag der Lieferung der Waren oder am Tag der Erbringung der Dienstleistungen gültig sind und auf der Website des Verkäufers www.kreisel.sk/na-stiahnutie veröffentlicht wurden.
  2. Der Verkäufer hat zwei Arten von Preislisten, nämlich die Preisliste für Materialien (Waren) in ihrer aktuellen Fassung, die als separates Dokument auf der Website des Verkäufers (www.kreisel.sk/na-stiahnutie) veröffentlicht wird, und die Preisliste für Miete, Service, Transport und Dienstleistungen in ihrer aktuellen Fassung, die Bestandteil des Waren- und Dienstleistungskatalogs des Verkäufers im letzten Bereich des auf der Website des Verkäufers (www.kreisel.sk/na-stiahnutie) veröffentlichten Dokuments ist. Beide Preislisten sind für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, im Vertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Verkäufer ist etwas anderes bestimmt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise für Waren und Dienstleistungen einseitig anzupassen, insbesondere im Falle eines Anstiegs der Produktionskosten oder aus anderen triftigen Gründen. Ist der Käufer mit den neuen Preisen nicht einverstanden, so hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Beauftragt der Käufer die Lieferung der Waren nach der Veröffentlichung der neuen Preise, so gilt dies als Annahme der neuen Preise für Waren und Dienstleistungen durch den Käufer.
  3. Wenn der Preis der Ware nicht in der Bestellung, sondern nur in der Auftragsbestätigung angegeben ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Preislisten des Verkäufers gelesen hat und diesen Preis akzeptiert, wenn er nicht sofort, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach der Auftragsbestätigung, widerspricht oder wenn er die Ware abnimmt. Wenn der Preis in der Auftragsbestätigung gemäß der offiziellen Preisliste des Verkäufers angegeben ist, kann der Käufer keine Einwände gegen die Preishöhe erheben. Die Übernahme der in der Auftragsbestätigung genannten Ware durch den Käufer gilt auch als Abstimmung des Preises der in der Auftragsbestätigung genannten Ware.
  4. Bei der Abnahme von Waren an einer Lieferstelle in Mengen, die unter den Grenzmengen des Verkäufers liegen (sog. Untermengen der Ware), berechnet der Verkäufer dem Käufer einen Aufschlag gemäß der Preisliste für Miete, Service, Transport und Dienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung, die Bestandteil des Waren- und Leistungskatalogs des Verkäufers ist..
  5. Falls der Käufer die Lieferung der Ware durch ein Fahrzeug mit mechanischer Hand wünscht, berechnet der Verkäufer einen Aufschlag auf den Preis der Ware im Sinne des individuellen Preisangebotes.

VI. Zahlungsbedingungen

  1. Der Verkäufer liefert Waren und Dienstleistungen ausschließlich an die Vertragsnehmer. Der Verkäufer stellt am nächsten Werktag, nachdem der Käufer die Waren erhalten hat, eine Rechnung für die Waren aus, mit der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Fälligkeitsfrist.
  2. Die Verrechnung der Ware erfolgt aufgrund einer bestätigten Bestellung bzw. eines Kaufvertrags und eines bestätigten Lieferscheins. Erbringt der Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren neben dem Verkauf der Waren weitere Leistungen für den Käufer, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer auch diese Leistungen in Rechnung zu stellen und zu verrechnen.
  3. Die Vertragsparteien können eine Abrechnung aufgrund einer Vorausrechnung oder eines Nachlasses auf den Kaufpreis (Skonto) vereinbaren, wobei der Verkäufer, wenn seine Forderungen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der Fälligkeit im Voraus bezahlt werden, das Recht hat, die Ware nicht zu liefern oder den Nachlass zu streichen und den Betrag gemäß der einschlägigen Preisliste nachträglich zu verrechnen. Über die erneute Skontoanwendung entscheidet der Verkäufer.
  4. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, ist er verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Wertes der bestellten und nicht übernommenen Ware (100 % bei Maßanfertigungen) zu zahlen, unbeschadet des Rechts auf vollen Schadensersatz.
  5. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer anderen Geldleistung aus dem Kaufvertrag oder diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt:

a) vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu verlangen,

b) die Lieferung von Waren und Dienstleistungen unverzüglich einzustellen,

c) von dem Vertrag zurückzutreten.

  1. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, die Ware an den Käufer zu liefern, wenn der Verkäufer (auch aus anderen Vertragsverhältnissen) offene, überfällige Forderungen gegenüber dem Käufer hat.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Forderungen, die ihm aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gegenüber dem Käufer zustehen, mit sämtlichen Forderungen (auch aus anderen Vertragsverhältnissen) des Käufers gegenüber dem Verkäufer zu verrechnen. Eine einseitige Gegenverrechnung durch den Käufer ist nicht zulässig.
  3. Der Käufer kann einer elektronischen Rechnungsstellung durch den Verkäufer zustimmen, woraufhin der Verkäufer und der Käufer die Bedingungen für die Ausstellung und Zustellung von Rechnungen regeln, die Vorrang vor diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen haben..

VII. Gebinden und Europaletten

  1. Die Waren werden je nach Art in Papiersäcken, Eimern oder als lose Ware verpackt, in Transportsilos oder Tankwagen geliefert. 
  2. Im Falle der Lieferung von Waren auf Europaletten berechnet der Verkäufer 20 € zzgl. MwSt./Stück auf den Warenpreis.
  3. Der Verkäufer verpflichtet sich, unbeschädigte Europaletten bis zu 6 Monate nach der jeweiligen Lieferung der Ware, höchstens jedoch in der dem Käufer in Rechnung gestellten Menge, zum gleichen Preis vom Käufer abzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die Europaletten auf eigene Kosten zurückzusenden. Der Verkäufer akzeptiert nur die Rückgabe der unbeschädigten Europaletten im Originalzustand.
  4. Beanstandungen der Quantität und Qualität der gelieferten Paletten sind vom Käufer unverzüglich, spätestens am Tag des Wareneingangs, unter Beifügung einer Fotodokumentation direkt von der Entladung der Ware und eines unterschriebenen Lieferscheins des Fahrers dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlöschen die Ansprüche auf Reklamationen der gelieferten Paletten. Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, die Menge und Qualität der gelieferten Paletten direkt beim Frachtführer zu überprüfen.
  5. Die Rückgabe von Europaletten muss mit einer Kopie der Originalrechnung des Verkäufers und des Lieferscheins belegt werden, wobei der Verkäufer den vom Käufer für die Palette gezahlten Betrag abzüglich einer Wertminderungsgebühr von 2 € zzgl. MwSt./Europalette zurückerstatten wird.
  6. Bei der Abholung von Paletten durch den Verkäufer beträgt die Mindestmenge für einen Kunden 150 Euro-Paletten. Bei einer geringeren Menge hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer die mit der Abholung der Europaletten verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Eine Verringerung der Mindestmenge ist nur nach Absprache mit der Verkaufsabteilung möglich.
  7. Der Termin für die Abholung der Europaletten liegt ausschließlich im Ermessen der Verkaufsabteilung des Verkäufers und erfolgt erst, nachdem der Lkw mit mindestens 450 Europaletten ausgelastet ist.
  8. Die Europaletten dürfen nicht ineinander gelegt werden und es müssen 15 Stk. Europaletten pro Stapel sein. Jeder Stapel muss so gekennzeichnet sein, bei der Übernahme erkannt werden kann, von wem die Paletten geliefert wurden und in welchem Zustand sie sich befinden. 
  9. Der vom Verkäufer benannte Frachtführer ist befugt, die Qualität der geladenen Paletten bei der Rücknahme zu beurteilen und gegebenenfalls die Verladung von Paletten, die nicht den Standard von Europaletten nicht erfüllen, abzulehnen. Die Anzahl der geladenen Paletten wird vom Frachtführer und dem Vertreter des Käufers durch Unterzeichnung des Lieferscheins bestätigt.    
  10. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Abholung und den Rückkauf von Europaletten im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 28. Februar des jeweiligen Kalenderjahres zu beschränken oder zu verweigern.
  11. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Europaletten, die nicht den Bedingungen unter Punkt VIII Bedingungen für die Rücknahme von Paletten entsprechen, nicht ins Lager zurückzunehmen.

VIII. Bedingungen für die Rückgabe von Europaletten

Der Verkäufer nimmt vom Käufer keine Europaletten zurück ins Lager, die einen oder mehrere der unten genannten Mängel aufweisen.

  • Es ist eine andere Art, Größe oder Farbe von Europaletten
  • Sie sind in einem Zustand, in dem sie sichtbar die erforderliche Festigkeit und Steifigkeit verloren haben.
  • Sie sind beschädigt, verwittert, haben verrottete Bretter oder das Holz ist von Schädlingen befallen
  • Ein Brett oder eine Versteifung ist diagonal oder quer beschädigt oder gebrochen
  • Die Außenbretter des tragenden oder stützenden Bodens sind abgeplatzt, so dass mehr als ein Verbindungsschaft - Nagel - sichtbar ist.
  • Ein Verbindungsstück fehlt, ist gebrochen oder abgeplatzt, so dass mehr als ein Verbindungsnagel sichtbar ist.
  • Der schlechte Gesamtzustand der Paletten ist offensichtlich, sie sind stark verschmutzt und die Tragfähigkeit von 1300 kg ist eindeutig nicht gegeben.
  • Aufgequollene und verrottete Elemente oder abgeplatzte Stücke an Brettern, Versteifungen oder die allgemeine Festigkeit und Stabilität der Palette ist beeinträchtigt.

 

IX. Lagerung

  1. Die Lagerung der Waren beim Käufer muss gemäß den Anweisungen des Herstellers erfolgen, die in den Produktdatenblättern der einzelnen Produkte oder in der technischen Beschreibung auf der Verpackung der Produkte angegeben sind.
  2. Bei trockenen Putz- und Mörtelgemischen ist darauf zu achten, dass Änderungen der Außentemperaturen, insbesondere im Winter, das Material nicht durch kondensierte Luftfeuchtigkeit schädigen, und sie müssen außerdem vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.
  3. Bei Oberflächenveredelungen und anderen Produkten in Eimern (Fassadenputze, Farben, Grundierungen, Abdichtungen usw.) ist darauf zu achten, dass die Lagertemperatur nicht unter 5°C sinkt.
  4. Bei Oberflächenbehandlungen und anderen Produkten in Eimern (Fassadenputze, Farben, Grundierungen, Abdichtungen usw.) ist darauf zu achten, dass die Lagertemperatur nicht unter 5°C sinkt.

X. Verantwortung für Mängel und Beanstandungen

  1. Bei der Warenübernahme erhält der Käufer den Lieferschein in zweifacher Ausfertigung und bestätigt die Übernahme auf einer Kopie des Lieferscheins oder vermerkt seine Vorbehalte in Bezug auf die Warenübernahme. Er ist dann verpflichtet, diese Kopie dem Verkäufer vorzulegen, der sie aufbewahrt.
  2. Grundlage für die Rechnungsstellung ist der im Produktionswerk ausgestellte Lieferschein.
  3. Eine Beschädigung nur eines Teils der gelieferten Ware berechtigt den Käufer nicht zur Rückgabe der gesamten Lieferung.
  4. Etwaige Mengendifferenzen oder eventuelle Mängel der Ware werden vom Verkäufer nur dann akzeptiert, wenn der Käufer diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware beanstandet, und zwar unter Beifügung entsprechender Unterlagen, die die Mängel der Ware belegen (ein mit dem Frachtführer der Sendung erstelltes und unterzeichnetes Protokoll, Fotodokumentation), wobei die Mängel und sonstigen Mängel der Ware klar und verständlich zu beschreiben sind.
  5. Der Verkäufer haftet für Mängel an der Ware nach den geltenden Rechtsvorschriften, vor allem nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
  6. Geringfügige Farb- und Gewichtsabweichungen, die auf Rohstoffe und Verarbeitungstechniken zurückzuführen sind, können nicht Gegenstand einer Beanstandung sein und werden nicht als Warenmängel angesehen.
  7. Bei Lieferungen von verpackter Ware können Abweichungen vom angegebenen Gewicht, die innerhalb der zulässigen Spanne gemäß Artikel II, Absatz 10 dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen liegen, nicht geltend gemacht werden.
  8. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Entnahme von Mustern der reklamierten Waren zu gestatten und diese Waren bis zur Erledigung der Beanstandung getrennt zu lagern.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen geregelt sind, richten sich nach den in der Slowakischen Republik geltenden Rechtsvorschriften. Im Falle von Streitigkeiten sind die slowakischen Gerichte sachlich und örtlich zuständig.
  2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen.
  3. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass alle Schriftstücke (einschließlich Rechnungen), die zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugestellt werden, an die aktuellen Anschriften ihrer im Handelsregister im Internet veröffentlichten Geschäftssitze (oder Betriebsstätten), an die Kontakt-E-Mail-Adressen oder an andere im Vertrag angegebene Kontaktdaten zuzustellen sind, es sei denn, sie teilen sich gegenseitig eine Änderung der Anschrift mit. Die Dokumente gelten spätestens am dritten Tag nach ihrer Versendung per Einschreiben an die vereinbarte Adresse als zugestellt, unabhängig davon, ob der Empfänger von dem Dokument Kenntnis erlangt hat oder ob das Dokument in seinen Händen gelandet ist.
  4. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ab 01.01.2023 gültig und wirksam.

Untrennbarer Bestandteil dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ist die Materialpreisliste (Ware) in ihrer aktuellen Fassung und die aktuelle Preisliste für Miete, Service, Transport und Dienstleistungen.